Behindertenrecht
Das Behindertenrecht setzt sich aus einer Vielzahl von Rechtsverordnungen und Gesetzen zusammen. Das Grundgesetz sagt hierzu aus:
„Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden." So heißt es im Grundgesetz, Artikel 3, Absatz 3, Satz 2.
Von besonderer sozialrechtlicher Bedeutung zugunsten behinderter und von Behinderung bedrohter Menschen bildet das SGB IX, welches zum 1.Juli 2001 das ehemalige Schwerbehindertengesetz ablöste.
Das frühere Schwerbehindertengesetz ist im Teil 2 des SGB IX geregelt






