Betriebliche Altersvorsorge
Die betriebliche Altersversorgung gehört zur zweiten Schicht der Altersvorsorge. Sie gilt, wenn der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses Versorgungsleistungen bei Alter, Invalidität oder Tod zusagt. Die betriebliche Altersversorgung kann von Arbeitgeber und/oder vom Arbeitnehmer (Entgeltumwandlung) finanziert werden. Der Arbeitnehmer kann die Entgeltumwandlung verbindlich verlangen; es ist jedoch seine freie Entscheidung, ob er diesen Anspruch geltend machen möchte.
-
Rechtsanwältin
Muskauer Str. 52
Barbara Nauditt
10997 BerlinTelefon: 0 30 / 91 70 74 31
Fax: 0 30 / 63 90 17 69
kanzlei.nauditt@online.de
Detail Karte
Weitere Anwälte zum Rechtsbereich Betriebliche Altersvorsorge finden Sie in: Berlin






