Disziplinarrecht
Das Disziplinarrecht findet im Bereich der öffentlichen Verwaltung seine Anwendung und dient der Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung.
Bei schuldhafter Verletzung der einem Beamten obliegenden Pflichten greift hier das Disziplinarrecht.
Das Disziplinarrecht ersetzt nicht das Strafrecht. Ein straffällig gewordener Beamter hat nach einem abgeschlossenen Strafverfahren weiterhin mit disziplinarrechtlichen Folgen zu rechnen. Dies verstösst in diesem Falle nicht gegen das Verbot der Doppelbestrafung.
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