Frachtrecht
Das Frachtrecht, welches für die Verkehrsträger Straße, Eisenbahn, Binnenschifffahrt, Luftfahrt sowie für das Speditions- und Lagergeschäft zuständig ist, wurde vereinheitlicht und im HGB zusammengefasst. Die Reform des Frachtrechtes fand im Jahre 1998 statt.
Das Frachtrecht nach HGB regelt hauptsächlich folgende Rechtsverhältnisse:
- Abschluss eines Frachtvertrages
- Vertragsdurchführung
- Schadenfälle
- Vertragsverletzungen
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