Persönlichkeitsrecht
Das Persönlichkeitsrecht schützt Personen vor Eingriffen in ihren Lebens- und Freiheitsbereich.
Das Persönlichkeitsrecht als solches ist in Deutschland als solches nicht ausdrücklich geregelt. Wo zunächst lediglich einzelne Persönlichkeitsrechte, wie Achtung der Ehre, Namensrecht oder das Recht am eigenen Bild, zeigte sich jedoch, dass damit kein umfassender Schutz des persönlichen Lebens- und Freiheitsbereiches gewährt ist.
Seit den 1950 Jahren wurde das allgemeine Persönlichkeitsrecht in Verbindung mit dem Artikel 1 GG in Verbindung gebracht, welches heute als Gewohnheitsrecht anerkannt ist.
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